So bestattet Deutschland – Gesetzliche Bestimmungen

Mit dieser Themenreihe möchten wir über das Bestattungsgesetz aufklären bis hin zu den einzelnen Bestattungsformen. Seien Sie gespannt und lesen Sie in den nächsten Wochen neue Beiträge hierüber! 

Die Bestattung ist in Deutschland Ländersache und durch das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt.

Wir sind hier in Baden-Württemberg und müssen deshalb nach dem baden-württembergischen Bestattungsgesetz arbeiten.

Dieses Gesetz besteht aus vier Teilen. Der erste Teil beschäftigt sich mit dem Friedhofswesen. Also: Was darf grundsätzlich als Friedhof ausgewiesen werden? Was passiert, wenn ein Friedhof aufgelöst wird? Ruhezeiten, Bodenbeschaffenheit, bauliche Einrichtungen und noch vieles mehr.

Für uns ist der zweite Teil am wichtigsten. Er wird überschrieben mit dem Begriff „Leichenwesen“. Hier sind die Leichenschau, der Umgang mit Verstorbenen, Bestattung und Ausgrabung von Verstorbenen und die Beförderung von Verstorbenen geregelt. Viele Besonderheiten sind dort ebenfalls Inhalt.

Teil 3 und 4 behandeln rein formale Themen wie Ordnungswidrigkeiten und Rechtsvorschriften. Für unsere Arbeit und für Sie sind diese Teile nur in ganz besonderen Ausnahmefällen interessant.