So bestattet Deutschland – Leichenschau

Mit dieser Themenreihe möchten wir über das Bestattungsgesetz aufklären bis hin zu den einzelnen Bestattungsformen. Seien Sie gespannt und lesen Sie in den nächsten Wochen neue Beiträge hierüber! 

Die Leichenschau muss unverzüglich nach Eintreten des Todes vorgenommen werden. Angehörige oder andere Personen, die dabei anwesend waren, müssen den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) verständigen. In klinischen Einrichtungen geschieht dies durch das dortige Personal. Der Arzt muss Todesart, Todeszeitpunkt und Todesursache feststellen.

Die erste Leichenschau kann sogar mehr als eine Stunde dauern, wenn der Arzt den Verstorbenen nicht persönlich kennt.

Bei ungeklärter Todesursache oder Verdacht auf nicht natürlichen Tod muss der Arzt die Polizei verständigen. Dann darf bis zum Eintreffen der Polizei keine Veränderung mehr am Verstorbenen und dem Ort, an dem er sich befindet, vorgenommen werden. Ist die Todesursache geklärt, gibt die Staatsanwaltschaft die Leiche frei und sie kann bestattet werden.

Dies hört sich sehr schlimm an, kommt jedoch immer wieder vor. Es bedeutet nicht zwingend, dass etwas Schlimmes passiert ist.

Im nächsten Blogbeitrag lesen Sie einen kleinen Exkurs. Wann ist ein Mensch tot?