So bestattet Deutschland – Bestattungspflicht

So bestattet Deutschland – Bestattungspflicht

In Deutschland gibt es eine Bestattungspflicht. Diese gilt auch für Totgeburten ab 500 g und in der Geburt verstorbene Babys. Es ist genau geregelt, wer bestattungspflichtig, also verantwortlich für die Beisetzung ist. Dabei gilt eine gesetzlich geregelte Reihenfolge der Familienangehörigen, wenn diese volljährig sind:

Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder. Gibt es mehrere Angehörige im gleichen Grad, also zum Beispiel mehrere Kinder, so ist das älteste Kind verantwortlich.

Es gibt die Möglichkeit, die Totenfürsorge an eine andere Person zu übertragen. Dies geschieht durch eine Bestattungsvollmacht, die Sie im Rahmen einer Bestattungsvorsorge an die gewünschte Person ausstellen können. Natürlich muss diese Person informiert und einverstanden sein. Für die Bezahlung kann jedoch trotzdem die eigentlich bestattungspflichtige Person in Anspruch genommen werden.

Gibt es eine Frist, innerhalb der man beigesetzt werden muss? Lesen Sie den nächsten Blogbeitrag.